Das Wettbewerbsrecht umfasst das Lauterkeitsrecht sowie das Kartellrecht.
Das Lauterkeitsrecht regelt die Einhaltung aller Regeln im Wirtschaftsverkehr. So sollen alle Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden. Irreführende Werbung beispielsweise ist eine solche unlautere geschäftliche Handlung.
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als geltende Wirtschaftsordnung vor Wettbewerbsbeschränkungen.
Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht drohen vor allem erstmal eine Abmahnung, in der man regelmäßig auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird.