Unter Schmerzensgeld versteht man eine Ausgleichszahlung für einen erlittenen immateriellen Schaden. Das Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes. Ein immaterieller Schaden ist kein Vermögensschaden, sondern betrifft beispielsweise den Körper, die Freiheit oder die Ehre.
Auch im Bereich des Medienrechts kann das Schmerzensgeld daher eine Rolle spielen. Vor allem, wenn im Rahmen einer Berichterstattung oder durch Internetinhalte wie Tweets oder YouTube-Videos das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt wird. Eine solche Verletzung kann daher in Wort und Bild erfolgen. Diese Person hat bei einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hängt vom Einzelfall ab. Es werden jedoch beispielsweise die Schwere der Verletzung sowie der durch die Verletzung erzielte Gewinn berücksichtigt.