Unter einer Abofalle versteht man eine unseriöse Geschäftspraktik im Internet. Dabei schließen Verbraucher ein kostenpflichtiges Abonnement ab, obwohl sie sich dessen nicht bewusst sind und dies auch nicht wollen. Die Beendigung eines solchen Abonnements gestaltet sich in der Regel besonders schwierig.
Die Falle solcher Abonnements liegt darin, dass für den Verbraucher zunächst nicht erkennbar ist, dass sie kostenpflichtig sind. Sollten Sie eine solche Rechnung erhalten, zahlen sie auf keinen Fall den Rechnungsbetrag.
Der einfachste Weg einer solchen Abofalle wieder zu entkommen ist der Widerruf, der innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss möglich ist und schriftlich erfolgen muss. In manchen Fällen erlischt das Widerrufsrecht allerdings auch schon früher.
Wenn ein Widerruf nicht mehr möglich ist, können Sie der Abofalle entkommen, indem Sie den Vertrag anfechten. Hierfür muss ein Anfechtungsgrund vorliegen. Bei einer solchen Abofalle ist dies meist der Irrtum darüber, dass ein Vertrag abgeschlossen wird. Die Anfechtung kann nur unverzüglich nach Kenntnis über den Irrtum erklärt werden. Unverzüglich bedeutet meist innerhalb von ca. 2 Wochen.
Auch durch Erklärung eines Rücktritts können Sie der Abofalle entkommen. Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen jedoch nur unter bestimmten Umständen zu.
Am Ende bleibt Ihnen noch die Kündigung als Ausweg aus der Abofalle. In der Regel sind hierbei Kündigungsfristen einzuhalten. Es ist allerdings auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn Ihnen nicht zumutbar ist, muss zum Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
Einer Beendigung werden häufig noch weitere Steine in den Weg gelegt, die die praktische Seite betreffen. So gestaltet es sich zum Beispiel häufig schwierig, Kontakt aufzunehmen und somit eine Kündigung oder einen Widerruf überhaupt erst zuzustellen.