Die Abkürzung IT steht für Informationstechnologie. Unter IT-Recht versteht man das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Das IT-Recht stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, die verschiedene Teilbereiche anderer Rechtsgebiete zusammenfasst, die für die elektronische Datenverarbeitung von Bedeutung sind.
Zum IT-Recht gehören daher beispielsweise die Gestaltung von Verträgen und AGB im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, genauso wie das Datenschutzrecht, das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Außerdem gehören auch bestimmte auf die elektronische Datenverarbeitung bezogene Bereiche des Strafrechts zum IT-Recht.
Der Rechtsschutz im Bereich des IT-Rechts besteht in der Regel aus Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.