Eine Unterlassungserklärung wird meist zusammen mit einer Abmahnung bei einer begangenen Rechtsverletzung erteilt. Besteht die Gefahr der Wiederholung bezüglich der abgemahnten Handlung, bietet sich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an, um einer erneuten Rechtsverletzung entgegenzuwirken.
Eine Unterlassungserklärung kann von dem Abgemahnten dann unterschrieben und somit abgegeben werden. Wurde die Unterlassungserklärung abgegeben, besteht bei einem erneuten Verstoß die Pflicht zur Zahlung der in der Unterlassungserklärung festgelegten Strafe.