Mit einer Abmahnung kann man jemanden auffordern, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, die gegen ein Recht verstößt oder es in unzulässiger Weise beeinträchtigt.
Die Abmahnung ist ein beliebtes Instrument, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. So werden in der Praxis häufig Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht erteilt. Allerdings hat sich auch ein Missbrauch von Abmahnungen etabliert, weshalb jede Abmahnung eingehend geprüft werden sollte.
Eine Abmahnung muss immer eine kurze Beschreibung des Sachverhalts enthalten, der der Abmahnung zugrunde liegt, sowie die Rechtsverletzung. Außerdem muss in der Abmahnung dazu aufgefordert werden, ein ganz bestimmtes Verhalten, das die Rechte des Abmahnenden verletzt oder beeinträchtigt hat, in Zukunft zu unterlassen.
Die Abmahnung muss unterschrieben werden, den Abmahnenden erkennen lassen und dem Abgemahnten zugestellt werden.
Eine Abmahnung wird meist zusammen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erteilt. Diese kann, muss jedoch nicht, von dem Abgemahnten unterzeichnet werden. Zur Unterzeichnung wird – in der Regel eine sehr kurze – Frist gesetzt. Hintergrund der kurzen Frist ist, dass der Abmahnende sich die Möglichkeit bewahren möchte, den gerichtlichen Weg des einstweiligen Rechtsschutzes zu wählen.
Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet, ist der Abgemahnte bei einem erneuten Verstoß verpflichtet, die festgelegte Strafe an den Abmahnenden zu zahlen. Zusätzlich zur Abmahnung und der Unterlassungserklärung ist regelmäßig auch eine Verpflichtungserklärung enthalten, in der der Abgemahnte sich dazu verpflichtet, die Kosten des Abmahnenden zu übernehmen.
Wird die Erklärung nicht unterzeichnet, folgt in der Regel ein Gerichtsprozess.
Eine Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert werden. Welche Reaktion auf die Abmahnung geboten ist, bedarf einer eingehenden Prüfung des Sachverhaltes.