Das Presserecht ist der Teil des Medienrechts, indem es um die Presse geht. Das Presserecht ist vor allem in den Landespressegesetzen und Landesmediengesetzen geregelt.
Unter den Begriff der Presse und somit unter das Presserecht fallen grundsätzlich alle Druckerzeugnisse, wie zum Beispiel Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Plakate, Flugblätter oder Flyer.
Die Presse dient der Demokratie und wird durch die Pressefreiheit geschützt. Diese Pressefreiheit kann allerdings auch eingeschränkt werden.
Im Presserecht werden auch Rechte und Pflichten der Presse festgelegt. Demnach erfüllt die Presse eine öffentliche Aufgabe, wenn sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder sonst an der Meinungsbildung mitwirkt.
Behörden sind verpflichtet der Presse Auskünfte zu erteilen, sofern diese der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe dienen.
Die Presse ist außerdem zur Sorgfalt verpflichtet. Alle Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung auf Wahrheit, Inhalt, und Herkunft zu prüfen. Strafbare Inhalte dürfen nicht verbreitet werden.
Zudem besteht eine Impressumspflicht für Druckwerke sowie eine Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Veröffentlichungen.
Das Presserecht sieht ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht unter anderem für Redakteure, Journalisten und Verleger vor.
Eine Person, die von einer Berichterstattung in einem Druckwerk betroffen ist, hat Anspruch auf den Abdruck einer Gegendarstellung. Ausgenommen hiervon sind jedoch beispielsweise wahrheitsgetreue Berichterstattungen über öffentliche Gerichtsverhandlungen.
Verstöße gegen das Landespressegesetz können sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten darstellen, wobei die üblichen Strafgesetze natürlich ebenfalls Anwendung finden.