Im Bereich des Medienrechts spielt der Jugendschutz eine große Rolle. In Deutschland wird der Jugendschutz in Medien vor allem durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie durch das Jugendschutzgesetz gewährleistet.
Grundsätzlich wird im Bereich des Jugendschutzes zwischen drei Kategorien von Inhalten unterschieden:
- Jugendgefährdende Angebot. Diese sind in Rundfunk und Telemedien grundsätzlich nicht erlaubt.
- Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote. Diese Angebote dürfen verbreitet werden. Anbieter müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche diese üblicherweise nicht wahrnehmen.
- Unbedenkliche Inhalte. Für diese gelten keine Einschränkungen.
Anbieter haben zahlreiche Möglichkeiten den Vorschriften zum Jugendschutz zu entsprechen, um Minderjährige vor unangemessenen Inhalten zu schützen
Den höchsten Jugendschutz bieten geschlossene Benutzergruppen, zu denen ein Zugang nur mit Altersverifikation möglich ist.
In der Regel kommen Anbieter den Jugendschutzanforderungen jedoch nach, indem sie die Inhalte für ein sogenanntes Jugendschutzprogramm kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt durch Angabe der geeigneten Altersstufe entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Apps stellen eine Besonderheit im Hinblick auf den Jugendschutz dar, da die Altersklassifizierung von der jeweiligen Betriebsplattform abhängt. Der Google-Play-Store bietet beispielsweise verlässliches System hierfür an.