Im Bereich des Markenrechts geht es um den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen.
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen. Schutzfähig als Marke sind beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, Hologramme oder Klänge. Entscheidend ist, dass das Zeichen Unterscheidungskraft hat, nur dann kann es als Marke geschützt werden.
Eine Marke muss angemeldet und in das Register des DPMA eingetragen werden, damit sie geschützt ist. Ausschließlich der Inhaber darf die geschützte Marke nutzen. Marken können verkauft und lizenziert werden. Eine Marke kann ewig verlängert werden. Allerdings wird sie gelöscht, wenn die entsprechende Gebühr für die Verlängerung nicht bezahlt wird. Nach der Löschung ist die Marke nicht mehr geschützt.
Eine Marke wird nur dann eingetragen und demzufolge geschützt, wenn keine Hindernisse entgegenstehen. Beispielsweise die fehlende Unterscheidungskraft stellt ein solches Hindernis dar.