Durch ein Patent wird eine technische Erfindung vor unerwünschter Nachahmung, Nutzung und Verwertung geschützt. Geregelt werden dieser Schutz, die Erteilung und die Voraussetzungen im Patentrecht.
Ein Patent ist ein sogenanntes Schutzrecht. Das Patent muss beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Die angemeldete Erfindung muss dann das Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen, damit ein Patent entsteht. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents geprüft. Also ob die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Der Schutz entsteht mit Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt.
Als Patentinhaber kann man die Erfindung selbst nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Patent zu verkaufen, zu lizenzieren oder auch zu vererben. Der Patentinhaber kann frei über die Erfindung verfügen.
Patente spielen in der Wirtschaft eine große Rolle. Ein Patent kann nicht nur bei unternehmerischen Entscheidungen maßgeblich sein, sondern fließt auch in die Bewertung eines Unternehmens mit ein und stärkt die Stellung eines Unternehmens im Wettbewerb. Ein Patent stellt also auch einen Eigentumswert dar.
Neben der Patenanmeldung für Deutschland, ist auch die Anmeldung eines Patents im Ausland möglich.