Der Datenschutz dient dazu, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu schützen und gleichzeitig auch die berechtigten Interessen von Datenverarbeitern zu berücksichtigen. Jeder soll frei darüber entscheiden können, wer über welche persönlichen Daten zu welchem Zweck verfügen können soll. Dies hat vor allem im Internet, aber auch in den meisten anderen Lebensbereichen eine hohe Relevanz.
Die Grundlage des Datenschutzrechts bilden die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung und das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz.
Datenschutz im Internet
Vor allem im Internet passiert es schnell, dass persönliche Daten preisgegeben werden. Damit die User wissen, was mit den Daten passiert, sind die Betreiber der Internetseiten verpflichtet, die User über die Datenverarbeitung aufzuklären.
Zu diesem Zwecke muss jede Website eine Datenschutzerklärung enthalten. Die Datenschutzerklärung muss insbesondere darüber aufklären, welche Daten auf welcher rechtlichen Grundlage verarbeitet werden und wie lange die Daten gespeichert werden. Außerdem muss die Datenschutzerklärung unter anderem Hinweise auf das Widerrufsrecht und die Auskunftsrechte enthalte.
Datenschutz im Unternehmen
Unternehmen können verpflichtet sein, einen sogenannten Datenschutzbeauftragen zu bestellen. Ob diese Verpflichtung besteht, regeln die DSGVO und das BDSG.
Ein Datenschutzbeauftragter muss über Fachwissen in Bezug auf den Datenschutz verfügen, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Diese Aufgaben sind unter anderem, auf die Einhaltung aller Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die Mitarbeiter mit Blick auf den Datenschutz zu schulen.