Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag über die Veräußerung oder die Lizenzierung von beispielsweise Patenten oder Gebrauchsmustern. Lizenzverträge werden häufig für Patente, Marken, eingetragene Design, Gebrauchsmuster und urheberrechtlich geschütztes Material verwendet.
Der Inhaber eines solchen gewerblichen Schutzrechts kann einem Dritten Nutzungsrechte einräumen. Umfang und Art der wirtschaftlichen Verwertung werden im Lizenzvertrag festgelegt.
Der Dritte darf das Werk dann im vertraglich festgelegten Umfang nutzen und verwerten. Der Inhaber des gewerblichen Schutzrechts erhält hierfür im Gegenzug ein Entgelt.