Die Gegendarstellung ist dem Bereich des Medienrechts zuzuordnen. Unter einer Gegendarstellung versteht man grundsätzlich die Entgegnung auf eine Erstdarstellung in Presse, Rundfunk oder Internet.
Die Gegendarstellung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Tatsachenbehauptungen in Presse, Rundfunk oder Internet beanstandet werden. Tatsachen sind im Vergleich zu Meinungsäußerungen dem Beweis zugänglich und somit überprüfbar.
Durch die Gegendarstellung soll zwischen dem Betroffenen und dem Medium, in dem die Tatsachenbehauptung veröffentlicht wurde Waffengleichheit hergestellt werden. Deshalb kann auch nur ein Betroffener einen Anspruch auf eine Gegendarstellung haben. In der Regel ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt.
Der Gegendarstellungsanspruch sollte unverzüglich geltend gemacht werden, da die sogenannte Aktualitätsgrenze eingehalten werden muss. Diese liegt in der Regel bei 14 Tagen ab Kenntnisnahme durch den Betroffenen.