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Wirtschaftskanzlei · Karlsruhe · für Unternehmer

Klare Antworten. Auch auf unklare Fragen.

„Unser Kunde zahlt seit drei Monaten nicht – sollen wir klagen?"

Der Anwalt in mir sagt: Die Forderung ist klar, die Klage hat gute Aussichten. Der Unternehmer in mir weiß: Ein Jahr Verfahren, und am Ende ein Schuldner, der nicht mehr zahlen kann. Sie wollen kein Urteil, Sie wollen Ihr Geld. Also Frist setzen, Mahnbescheid, Vollstreckung. Vor Gericht gehe ich, wenn er sich wehrt — nicht vorher.
— Boris Burow, Rechtsanwalt und Unternehmer
Was wir tun, wenn ein Kunde nicht zahlt →

So beraten wir: das Risiko so einschätzen, wie es wirklich ist – und dann handeln. Kein Fachchinesisch, keine ausufernden Gutachten. Drei Anwälte, drei Assistentinnen, ein fester Ansprechpartner. Und vor jedem Mandat ein Angebot, das steht.

Situationen

Sie müssen nicht wissen, welches Rechtsgebiet das ist.

Sie müssen nur wissen, was passiert ist. Den Rest übersetzen wir.

Ihre Situation ist nicht dabei? Wenn es Ihr Unternehmen betrifft, sind Sie trotzdem richtig. Private Rechtsfragen bearbeiten wir hier nicht – für Erbrecht und Vermieterthemen verweisen wir Sie gern weiter.

Boris Burow

Wer wir sind

Wir wissen, was Sie brauchen — weil wir selbst Unternehmer sind.

Boris Burow ist Rechtsanwalt, Geschäftsführer der DSBX GmbH und Co-CEO eines eCommerce-Handelsunternehmens. In der Kanzlei macht er Rechtsberatung, in der DSBX Datenschutzberatung, im Handelsunternehmen verantwortet er Recht, Steuern und Administration — mit Personal, Lieferanten und allem, was dazugehört.

Diese Doppelrolle prägt jede Beratung. Die Frage „Und was heißt das jetzt für morgen früh?" müssen Sie uns nicht stellen – wir stellen sie uns selbst, jeden Tag, in unseren eigenen Unternehmen.

Mehr über das Team

Aktuell

Was gerade wichtig ist

Nächste Frist

in 37 Tagen

EU AI Act: Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2)

Nur Anbieter generativer KI-Systeme — einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck —, die ihr System vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht haben. Betreiber, die fremde KI nur einsetzen, sind nicht betroffen; für sie gilt Art. 50 seit dem 2. August 2026 ohne Übergang.

Noch 7 Fristen in den nächsten zwölf Monaten

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