Das Telekommunikationsrecht ist vor allem im Telekommunikationsgesetz geregelt.
Telekommunikation im rechtlichen Sinne ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen. Telekommunikationsanlagen sind technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können.
Durch die Regulierung der Telekommunikation sollen verschiedene Ziele verfolgt werden. Dazu gehören vor allem der Schutz der Verbraucher- und Nutzerinteressen sowie des Fernmeldegeheimnisses. Außerdem sollen ein chancengleicher Wettbewerb und die Förderung nachhaltiger wettbewerbsorientierter Märkte im Bereich der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.