Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Das Urheberrechtsgesetz legt fest, inwiefern Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz genießen.
Zu den urheberrechtlich geschützten Werken zählen beispielsweise Sprachwerke, Werke der Musik, Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Kunst oder Baukunst sowie Filmwerke und wissenschaftliche Darstellungen. In jedem Fall sind nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Das Urheberrecht schützt sowohl Nutzung des Werkes als auch die Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. Der Urheber ist daher alleine berechtigt, sein Werk zu verwerten oder öffentlich wiederzugeben.