Bei der Domain-Treuhand handelt es sich um die treuhänderische Abwicklung einer Domainübertragung.
Der Käufer einer oder mehrerer Domains zahlt den Kaufpreis auf ein sogenanntes Anderkonto.
Ein Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es für einen anderen im eigenen Namen unterhalten wird. Es wird strikt zwischen Eigengeld und Fremdgeld unterschieden. Das Geld ist dort also vor Zugriffen geschützt. Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, ein solches Anderkonto zu nutzen.
Bei der treuhänderischen Abwicklung einer Domainübertragung wird der Kaufpreis daher auf einem sicheren Konto geparkt, bis dem KK-Antrag stattgegeben wurde und die Domain den Eigentümer wechselt. Erst dann wird der Kaufpreis an den Verkäufer der Domain ausgezahlt. Diese treuhänderische Abwicklung bietet also Sicherheit für Käufer und Verkäufer.