Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man vorsorglich eine Person mit der Wahrnehmung von Aufgaben betrauen, falls man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder schnell in eine solche Lage kommen. Umso wichtiger ist es, dass man sich bereits vorsorglich auf eine solche Situation vorbereitet hat, indem man eine Vorsorgevollmacht erteilt.

 

Es ist wichtig zu wissen, dass Kinder oder Ehepartner in einem solchen Fall nicht zu ihrem gesetzlichen Vertreter werden und für sie entscheiden dürfen, wenn sie nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt oder durch ein Gericht als Betreuer bestellt werden.

 

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie rechtsgeschäftlich handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Es ist nur sinnvoll eine Person zu bevollmächtigen, die auch dazu bereit ist, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen. Die bevollmächtigte Person wird nicht durch ein Gericht beaufsichtigt, sie ist kein Betreuer.

 

Die Vorsorgevollmacht kann „zur Vertretung in allen Angelegenheiten“ erteilt werden. Entgegen dieser Formulierung sind aber nicht alle denkbaren Fälle hiervon erfasst. Insbesondere die Zustimmung oder Ablehnung in Bezug auf ärztliche Behandlungen ist nicht erfasst. Die Befugnis, in diesen Fällen für Sie zu entschieden muss ausdrücklich erteilt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in einer Vorsorgevollmacht ganz konkret zu bezeichnen, wozu die Personen ermächtigt werden soll.

 

Die Vorsorgevollmacht muss keiner bestimmten Form entsprechen, wobei die notarielle Beurkundung oder zumindest die öffentliche Beglaubigung empfehlenswert sind.

 

Eine Vorsorgevollmacht kann widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Aufgrund der Tragweite der Vorsorgevollmacht, ist eine vorangehende anwaltliche Beratung ratsam. So wissen Sie genau, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden können.

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten eine Vorsorgevollmacht zu verwahren oder verwahren zu lassen. Wichtig ist, dass sie im Ernstfall verfügbar ist. Zu bedenken ist aber auch, dass einem Missbrauch der Vorsorgevollmacht vorgebeugt werden sollte. Welche Variante für Sie die richtige ist, kann nur individuell Entschieden werden.

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