Unter einem Behindertentestament versteht man ein Testament, bei dem wenigstens ein Erbe eine Behinderung hat. Das Behindertentestament enthält zugunsten dieses Erbens Sonderregelungen. Hierunter fällt beispielsweise die letztwillige Verfügung von Eltern eines behinderten Kindes, die dem Kind etwas vererben möchten.
Ziel eines Behindertentestaments ist es, den Erben mit Behinderung und sein Vermögen zu schützen. Menschen mit Behinderung brauchen häufig Hilfe bei der Pflege oder wohnen in entsprechenden Einrichtungen. In der Regel werden die Kosten für diese Unterstützung von Sozialleistungen oder der Eingliederungshilfe bezahlt. Wenn der Mensch mit Behinderung ein eigenes Vermögen hat, muss zuerst dieses Vermögen zur Deckung der Kosten eingesetzt werden. Der Mensch mit Behinderung würde somit das Erbe verlieren.
Auch im Falle einer Enterbung hätte der Erbe mit Behinderung einen Nachteil. Im Falle einer Enterbung stünde ihm dennoch ein Pflichtteil zu, den er ebenfalls zur Deckung dieser Kosten einsetzen müsste.
Das Behindertentestament regelt die Erbschaft wie folgt:
- Der Erbe mit Behinderung wird als Vorerben eingesetzt, der (mindestens) etwas mehr als den Pflichtteil erhalten soll.
- Als Nacherben werden andere Familienmitglieder eingesetzt, zum Beispiel die Schwester. Somit hat steht das Erbe nicht zur freien Verfügung, sondern muss für den Nacherben bewahrt werden.
- Lediglich Erträge wie Zinsen stehen zur freien Verfügung. Zur Verwaltung dieser Erträge wird ein Testamentsvollstrecker ernannt, dem genaue Anweisungen gegeben werden können, wie er die Erträge zu Gunsten des Erben mit Behinderung verwalten soll.
- Um mehr Rechtssicherheit zu erlangen, sollte ein Behindertentestament notariell beglaubigt werden.
Jedes Behindertentestament muss, wie jedes andere Testament auch, individuell für den Einzelfall ausgestaltet werden, um die bestmögliche Lösung finden und zu in ein Testament zu fassen.