Erbstreitigkeiten

In erbrechtlichen Angelegenheiten kommt es immer wieder zu Konflikten, sogenannten Erbstreitigkeiten.

 

Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen sollte der Erblasser möglichst klare Regelungen in Bezug auf seinen Nachlass treffen. Ist alles klar geregelt, gibt es wenig Raum für Erbstreitigkeiten. Dafür bietet sich unter anderem ein Testament an.

 

Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese Erbfolge kann dazu führen, dass jemand Erbe wird, der mit dem Erblasser schon lange nichts mehr zu tun hat oder gar verstritten ist. Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Auch im Rahmen der Auseinandersetzung dieser Erbengemeinschaft kommt es oft zu Erbstreitigkeiten darüber, wie der Nachlass geteilt werden soll. Im Rahmen von Erbstreitigkeiten kann es außerdem um Pflichtteilsansprüche gehen.

 

Auch wenn ein Testament vorliegt, kann es zu Anfechtungen dieses Testaments kommen, wenn vermutet wird, dass der Erblasser nicht mehr testierfähig war, als er das Testament verfasst hat. Diese Vermutung muss bei einer Anfechtung allerdings nachgewiesen werden, ansonsten ist die Anfechtung erfolglos.

 

Bei Erbstreitigkeiten geht es meist also sowohl darum, wer überhaupt erbt, als auch darum wem was bzw. wie viel des Erbes zusteht.

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