Pflichtteil

Der Pflichtteil sichert den Angehörigen eines Erblassers einen Mindestanteil des Erbes. Der Pflichtteil steht den Angehörigen zu, die vom Erblasser enterbt wurde.

 

Der Pflichtteil ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt dem Gedanken Rechnung, dass auch über den Tod hinaus eine gewisse Fürsorgepflicht für die Angehörigen besteht. Zu den Personen, die einen Pflichtteilsanspruch haben, gehören Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und die Eltern des Erblassers.

 

Der Pflichtteil fällt den Pflichtteilsberechtigten nicht automatisch zu. Der Anspruch auf den Pflichtteil muss gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. Weigert sich der Erbe, den Pflichtteil herauszugeben, ist Klage geboten. Die Frist für die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beträgt drei Jahre.

 

Auch die Höhe des Pflichtteils ist gesetzlich festgelegt. Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung ist häufig nicht ganz einfach, da alle Verwandten berücksichtigt werden müssen. Auch diejenigen, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden, nicht jedoch diejenigen, die den Erbverzicht zu Lebzeiten erklärt haben.

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