Testament

Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, in der der Erblasser Regelungen für den Erbfall treffen kann.

 

Es gibt unterschiedliche Arten von Testamenten, wie zum Beispiel Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente oder Behindertentestamente.

 

Durch Errichtung eines Testaments wird die gesetzliche Erbfolge durch die individuellen Regelungen ersetzt, sodass eine gerechte Nachfolge in Ihrem Sinne gewährleistet ist. Durch das Testament schützen Sie nicht nur ihre Vermögen, sondern Minimieren auch die Wahrscheinlichkeit von Erbstreitigkeiten und Missverständnissen.

 

Ein Testament kann handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung errichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Erblasser testierfähig ist. Testierfähigkeit sind grundsätzlich alle geistig gesunden Personen, die älter als 16 Jahre sind. Der Widerruf eines Testaments ist grundsätzlich jederzeit möglich.

 

Inhaltlich kann von der Erbfolge über Vermächtnisse bis hin zu Regelung über die digitalen Daten des Erblassers alles geregelt werden. Welche Regelungen in welcher Form sinnvoll sind, kann nur für den Einzelfall bestimmt werden. Aufgrund der Vielfalt der Möglichkeiten ist eine anwaltliche Beratung bei der Errichtung des Testaments sinnvoll.

 

Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments nicht testierfähig war. Das Testament wäre dann ungültig und die gesetzlichen Regelungen kämen zur Anwendung.

Ein Testament muss häufig auch ausgelegt werden, um den Willen des Erblassers zu erfassen und umzusetzen. Hierüber gibt es ebenfalls regelmäßig Streitigkeite.

 

Ein Testament, das notariell beurkundet wurde, wird automatisch beim zuständigen Nachlassgericht verwahrt. Wird ein Testament handschriftlich errichtet, gibt es diverse Möglichkeiten der Verwahrung. Es ist im Erbfall bei dem zuständigen Nachlassgericht abzuliefern, woraufhin es eröffnet wird.

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