Das Vermächtnis ist eine Zuwendung im Erbfall, ohne dass der Begünstigte – der Vermächtnisnehmer – als Erbe eingesetzt wird.
Ein Vermächtnis kann im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages angeordnet werden. Häufig ergeben sich Probleme bei der Auslegung. Die meisten Erblasser benennen eine Erbeinsetzung und ein Vermächtnis nicht genauso. Es muss dann ausgelegt werden, ob eine Erbeinsetzung oder nur ein Vermächtnis gewollt war.
In der Praxis dient das Vermächtnis vor allem dazu, einer einzelnen Person einzelne Gegenstände zu vererben, ohne dass eine Erbengemeinschaft entsteht, die dann wiederum auseinandergesetzt werden müsste. Somit werden durch ein Vermächtnis auch Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden. Auch für den Vermächtnisnehmer ist ein Vermächtnis vorteilhaft, da er nicht wie ein Erbe alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt und direkten Anspruch auf den vermachten Gegenstand oder das vermachte Vermögen hat.
Der Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch auf das Vermächtnis gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft geltend machen. Auch eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf das Vermächtnis ist möglich, wobei häufig die Auslegung des Testaments sowie die Testierfähigkeit Schwierigkeiten bereiten.