Die Unternehmensnachfolge wird immer dann relevant, wenn ein Unternehmen an einen Nachfolger übergeht. In der Regel sind Alter, Krankheit oder Tod des Inhabers der Grund für die Nachfolge. Deshalb erfolgt die Unternehmensnachfolge auch häufig durch den Erbfall des Inhabers.
Dieser Erbfall kann für das Unternehmen schwerwiegende Folge haben, wenn nicht zuvor Regelungen entsprechende getroffen wurden. Regelungen für die Unternehmensnachfolge können an unterschiedlichen Stellen getroffen werden. Es kann zum Beispiel ein Unternehmertestament errichtet werden, aber auch im Gesellschaftervertrag können entsprechende Nachfolgeklauseln aufgenommen werden.
Um das eigene Unternehmen bei Eintritt des Erbfalls zu schützen, gilt es insbesondere auch nach dem Erbfall die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und das Vermögen des Unternehmens vor Ansprüchen zu schützen. Hierfür sollte der Erblasser ein Unternehmertestament errichten. Um das Unternehmen beispielsweise vor Pflichtteilsansprüchen zu schützen, bietet es sich daher zusätzlich an einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Das Unternehmertestament sollte dabei aber auch mit anderen bestehenden Verträgen, wie zum Beispiel dem Gesellschaftervertrag, abgestimmt werden.
Auch die Erbschaftssteuer sollte stets berücksichtigt werden, da sich hier möglicherweise Vorteile ergeben können, wenn Betriebsvermögen vererbt wird.