Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung dient dazu, dass eine medizinische Behandlung auch dann dem Patientenwillen entsprechend durchgeführt wird, wenn dieser seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung dient also der Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts.

 

Inhalt einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung richtet sich vorrangig an die behandelnden Ärzte und an den gesetzlichen Vertreter.

 

Volljährige Personen können in einer Patientenverfügung vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Die Patientenverfügung ist für alle verbindlich, soweit sie in Bezug auf eine bestimmte Behandlungssituation einen klaren Willen des Patienten erkennen lässt. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung sollte

 

Eine Patientenverfügung kann auch Bitten und Richtlinien enthalten. Es ist außerdem sinnvoll eigene Wertevorstellungen, religiöse Anschauungen und die Einstellung zum Leben und Sterben zu schildern. Diese Ausführungen können dann zur Auslegung der Patientenverfügung herangezogen werden.

 

Form der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben werden. Sie kann, muss aber nicht, notariell beglaubigt werden.

 

Bindung an die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist für alle Beteiligten bindend. Vom Patienten selbst kann sie jedoch jederzeit widerrufen werden, solange der Patient geschäftsfähig ist.

 

Erneuerung einer Patientenverfügung

Es ist nicht zwingend notwendig, eine Patientenverfügung zu erneuern oder zu bestätigen. Es wird jedoch empfohlen die getroffenen Festlegungen in der Patientenverfügung regelmäßig, im Idealfall jährlich, zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern oder zu bestätigen.

 

Verwahrung einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer möglichst schnell Kenntnis von ihr erlangen können. Deshalb sollten Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim auf die Verfügung hinweisen und eine Vertrauensperson informieren. Es kann außerdem hilfreich sein einen Hinweis auf die Patientenverfügung und den Verwahrort bei sich zu tragen, beispielsweise im Portemonnaie.

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