Mit der Erbschaftssteuer wird der Übergang einer Erbschaft in das Vermögen des Erben besteuert.
Demnach muss grundsätzlich jeder, der erbt, Erbschaftssteuer bezahlen. Ausnahmsweise fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn die Erbschaft einen bestimmten Freibetrag nicht überschreitet. Dieser Freibetrag gilt immer pro Erbe und Erblasser. Es können außerdem verschiedene sachlichen Steuerbefreiungen wie beispielsweise für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände gelten.
Die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet sich nach der Höhe des Nachlasses sowie dem Grad der Verwandtschaft. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt nicht nur den Freibetrag, sondern auch die Erbschaftssteuerklasse. Mit der normalen Steuerklasse hat dies nichts zu tun. Es gibt drei verschiedene Erbschaftssteuerklassen. Aus der Erbschaftssteuerklasse und der Höhe des Erbes ergibt sich dann ein Erbschaftssteuersatz. So wird die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer berechnet.
Als Erbe ist man verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Für diese Erklärung ist vor allem das Verzeichnis des Nachlasses wichtig, um einen Überblick über die Werte der Erbschaft darzulegen. So kann das Finanzamt ermitteln, ob ein Erbe erbschaftssteuerpflichtig ist.