Die Nacherbschaft ist eine bestimmte Art und Weise der Erbschaft, die im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrages geregelt werden kann. Nacherbe ist, wer erst Erbe wird, nachdem ein anderer – der Vorerbe – zuvor Erbe geworden ist.
Vor- und Nacherbschaft regeln also die Reihenfolge und die Dauer der Erben. Der Vorerbe wird zuerst Erbe und kann den Nachlass für eine bestimmte Dauer nutzen. Endet die Nacherbschaft wird der Nacherbe Erbe des Erblassers, nicht des Vorerben.
Der Vorerbe wird mit Eintritt des Erbfalls Erbe des Erblassers. Der Vorerbe kann jedoch nicht ohne Einschränkungen über den Nachlass verfügen, da sonst die Gefahr besteht, dass für den Nacherben nichts mehr übrigbleibt. Der Nacherbe erhält mit Eintritt des Erbfalls ein Anwartschaftsrecht auf den Nachlass.
Typisch ist die Einsetzung von Vor- und Nacherben bei Ehegatten. Die Ehegatten setzen sich dann gegenseitig als Vorerben und die gemeinsamen Kinder als Nacherben ein. So ist sowohl der überlebende Ehegatte abgesichert, als auch der Übergang des Nachlasses an die Kinder gesichert, wenn beide Ehegatten verstorben sind.
Es gibt jedoch auch einige Alternativen zur Vor- und Nacherbschaft wie zum Beispiel das Berliner Testament oder die Einräumung von Nutzungsrechten.