Eine Vormundbenennung erfolgt häufig im Rahmen eines Testaments. In der Regel ernennen Eltern einen Vormund für ihre Kinder, für den Fall, dass sie versterben, bevor die Kinder volljährig sind. Das nennt man Vormundbenennung.
Minderjährige Kinder erhalten in der Regel nur dann einen Vormund, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ein Vormund regelt alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange eines Kindes. In einem Erbfall gehört dazu also auch die Verwaltung des Erbes. In jedem Fall sollte der Vormund eine Vertrauensperson der Eltern und des Kindes sein, die am Wohl des Kindes interessiert ist. Die Vormundbenennung sollte immer gut durchdacht sein und nicht spontan erfolgen
Die Vormundbenennung steht jedem sorgeberechtigten Elternteil zu. Es können ein oder mehrere Vormünder ernannt werden oder bestimmte Personen als Vormund ausgeschlossen werden. Wenn sich die Vormundbenennung der Elternteile unterscheidet, entscheidet der zuletzt Verstorbene über die Vormundschaft.