Vorvertrag

Der Vorvertrag ist ein Vertrag, in dem die Parteien vereinbaren, einen anderen Vertrag – den Hauptvertrag – zu schließen. Der Vorvertrag verpflichtet daher auch dazu, die Vertragsbedingungen des Hauptvertrages auszuhandeln.

 

Es bietet sich immer dann an, einen Vorvertrag zu schließen, wenn der Hauptvertrag aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Hindernissen noch nicht geschlossen werden kann. Besteht dennoch der Wunsch danach, sich abzusichern, ist der Vorvertrag das Mittel der Wahl. Ist ein Vorvertrag geschlossen, kann der Abschluss des Hauptvertrages nämlich grundsätzlich gerichtlich eingeklagt werden.

 

Bei der Gestaltung des Vorvertrages sind die Parteien frei. So kann beispielsweise auch nur eine Partei verpflichtet werden, unter bestimmten, festgelegen Umständen, den Hauptvertrag abzuschließen. Es kann auch erforderlich sein, die Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages an eine bestimmte Bedingung zu knüpfen. Für einen wirksamen Vorvertrag ist es lediglich erforderlich, dass die wesentlichen Bestandteile des Hauptvertrages, auf den der Vorvertrag sich bezieht, sowie die Verpflichtungen der Vertragsparteien benannt sind. Ist für den Hauptvertrag eine bestimmte Form vorgeschrieben, muss auch der Vorvertrag dieser Form entsprechen.

 

In der Praxis wird ein Vorvertrag häufig beim Haus- oder Wohnungskauf geschlossen. Dieser bedarf dann der notariellen Beurkundung, da der Haus- oder Wohnungskaufvertrag ebenfalls notariell beurkundet werden muss. So können sich die Käufer absichern, dass das Haus oder die Wohnung nicht doch noch an jemand anderen verkauft wird. Der Verkäufer kann sicherstellen, dass der Kauf innerhalb einer gewissen Zeit abgeschlossen wird. Der Vorvertrag bietet also für beide Seiten Sicherheit.

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