Unter Schmerzensgeld versteht man eine Ausgleichszahlung für einen erlittenen immateriellen Schaden. Das Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes. Ein immaterieller Schaden ist kein Vermögensschaden, sondern betrifft beispielsweise den Körper, die Freiheit oder die Ehre.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher unter anderem, wenn der eigene Körper oder die Gesundheit durch eine andere Person geschädigt wird. Darunter fallen auch ärztliche Behandlungsfehler und Verkehrsunfälle.
Durch die Zahlung von Schmerzensgeld sollen sowohl erlittene physische und psychische Schmerzen als auch mögliche Folge- oder Langzeitschäden ausgeglichen werden.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich stets am Einzelfall. Es gibt jedoch Schmerzensgeldtabellen, anhand derer eine Orientierung möglich ist.