Abmahnung

Abmahnungen gibt es in unterschiedlichen zivilrechtlichen Bereichen. Abmahnungen können grundsätzlich im Rahmen jedes zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs und jedem Dauerschuldverhältnis eingesetzt werden. Zum Beispiel also im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht oder im Miet- und Arbeitsrecht. 

In der Regel enthält eine Abmahnung die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Dem Abgemahnten wird also gezeigt, wie er sich zu verhalten hat, um ein gerichtliches Verfahren oder andere drastische Rechtsfolgen zu vermeiden. Die Abmahnung erfüllt damit eine Warnfunktion. 

Bei der Abmahnung befindet sich häufig auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. „Strafbewehrt“ bedeutet, dass bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens die Zahlung einer Vertragsstrafe geschuldet wird. Dies gilt nur, wenn die Unterlassungserklärung auch unterzeichnet wurde. 

Des Weiteren kommt hinzu, dass der Abgemahnte dem Abmahnenden auch die Kosten erstatten soll, die dieser für die Abmahnung aufwenden musste. Dabei handelt es sich häufig um die Rechtsanwaltskosten, die sich anhand des Streitwerts bemessen.

In der Praxis werden Abmahnungen deswegen teilweise auch missbraucht. Im Vordergrund dieser Abmahnungen steht dann die finanzielle Bereicherung und nicht der eigentliche Inhalt der Abmahnung. Es ist daher wichtig zu prüfen, ob eine Abmahnung tatsächlich begründet und wirksam ist. 

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie immer reagieren, selbst wenn Sie die Abmahnung für unbegründet halten oder die Abmahnung tatsächlich unbegründet ist. 

Es gibt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung. Welche die richtige ist, hängt stets vom Einzelfall ab.

Ohne sorgfältige Prüfung der Abmahnung sollten Sie allerdings in keinem Fall Zahlungen leisten oder Erklärungen unterzeichnen.   

Sie möchten eine Abmahnung erteilen?

Eine Abmahnung muss je nach Rechtsgebiet bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Eine Abmahnung ist daher immer individuell für den Einzelfall zu erstellen.

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