Mangel

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn der Ist-Zustand einer Sache vom Soll-Zustand abweicht. 

Um zu bestimmen, ob ein Mangel vorliegt, muss zunächst der Soll-Zustand definiert werden. Der Soll-Zustand kann durch vertragliche Vereinbarung festgelegt werden. Liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, ist der im Vertrag festgelegte Zweck maßgeblich. Ist auch kein Zweck im Vertrag festgelegt, ist maßgeblich, welcher Zustand für die übliche Verwendung notwendig ist. 

Liegt ein Mangel, also eine Abweichung vor, wird dafür gesorgt, dass der Soll-Zustand erreicht wird. Alternativ kann auch die Gegenleistung angepasst oder der komplette Vertrag rückabgewickelt werden. All das nennt man dann Gewährleistung bzw. Gewährleistungsrechte. 

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