Verkehrsunfall

Kurz abgelenkt, zu dicht aufgefahren oder die Vorfahrt missachtet – ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Häufig sind Sach- oder sogar Personenschäden die Folge. Im Nachgang muss die Rechtslage geklärt werden, was nicht immer ganz einfach ist. 

 

Bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall können Sie selbst tätig werden. Sofern es sich nicht um einen eindeutigen Fall oder einen sehr geringen Schaden handelt, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Dabei ist zu beachten, dass auch Schäden, die zunächst unscheinbar wirken, später sehr teuer werden können. Auch Personenschäden sind nicht immer sofort erkennbar. Sie sollten auch selbst Fotos des Unfalls oder eine Unfallskizze erstellen sowie die Kontaktdaten des Unfallgegners und möglicher Zeugen notieren.

In keinem Fall – also auch nicht, wenn Sie glauben, Schuld an dem Verkehrsunfall zu haben – sollten Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben. Ein Schuldanerkenntnis ist die mündliche oder schriftliche Erklärung, Schuld am Verkehrsunfall zu tragen.

 

Nach einem Verkehrsunfall schalten sich häufig auch die Versicherungen der Unfallbeteiligten ein. Diese haben aus wirtschaftlicher Sicht ein Interesse daran, etwaige Ansprüche aus dem Verkehrsunfall möglichst niedrig zu halten. Da die Versicherungen im Gegensatz zu den Unfallbeteiligten in der Regel viel Erfahrung in diesem Bereich haben, ist es immer sinnvoll einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Nur so wird in Ihrem Interesse geprüft, welche Ansprüche Sie haben oder gegen Sie bestehen und in welcher Höhe.

 

In der Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist die Schuldfrage zentral. Ob ein Unfallbeteiligter den Verkehrsunfall allein zu verschulden hat oder ob ein Mitverschulden eines anderen Unfallbeteiligten besteht ist maßgeblich für die Ansprüche auf Schadensersatz. Zur Klärung dieser Frage ist auch oft das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich.

 

Häufig werden aufgrund eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist. Über den tatsächlichen Sachschaden hinaus können auch weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, beispielsweise für einen Mietwagen oder Abschleppdienst. Die Anwaltskosten ebenso wie Gutachterkosten, die aufgrund des Verkehrsunfalls und dessen Schadensregulierung entstanden sind, zahlt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer.

 

Ist die Durchsetzung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall nicht außergerichtlich möglich, können die Zahlungen gerichtlich eingeklagt werden. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, muss für jeden Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

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