Kaution

Über die Rückzahlung einer Kaution wird häufig nach Beendigung eines Mietverhältnisses gestritten. Wenn der Vermieter die Kaution auch lange nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbehält, stellt sich häufig die Frage: Darf er das?

Was ist eine Kaution? 

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Sie ist besonders aus dem Mietrecht bekannt.  Als Kaution wird eine Geldsumme hinterlegt, auf die beispielsweise ein Vermieter zurückgreifen kann, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Somit hat der Vermieter eine gewisse Sicherheit, dass er nicht auf Kosten sitzen bleibt. Nach Beendigung beispielsweise des Mietverhältnisses und wenn alle Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind, erhält der Mieter die Kaution zurück. 

Häufig wird auch für Mietwagen eine Kaution verlangt, die in der Regel wenige Tage nach der Rückgabe des Mietwagens zurückbezahlt wird. 

Die Kaution bei Mietverhältnissen über Wohnraum 

Im Mietrecht über Wohnraum ist die Kaution gesetzlich geregelt. Eine Kaution darf maximal in Höhe von drei Monatsmieten verlangt werden. Der Mieter ist berechtigt diese Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste dieser Teilzahlungen wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution auf einem Sparkonto, auf dem die Kaution auch verzinst wird, getrennt von seinem restlichen Vermögen zu verwahren. Hiervon abweichende Regelungen, die für den Mieter nachteilig wären, sind unwirksam. 

Der Vermieter ist nicht zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet, wenn noch Forderungen aus dem Mietverhältnis offen sind. Also wenn zum Beispiel Nachzahlungen von Nebenkostenabrechnungen noch nicht beglichen wurden oder es Schäden in der Wohnung gibt, die der Mieter zu verantworten hat. Auch die Verrechnung der Kaution mit Mietrückständen ist möglich. Sind keine Forderungen mehr offen ist er zur Rückzahlung der Kaution sowie ihrer Erträge aus der Verzinsung verpflichtet. 

Wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf ist nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich besteht nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf unverzügliche Rückzahlung der Kaution. Dem Vermieter wird jedoch häufig ein längerer Zeitraum von bis zu 6 Monaten zur Überprüfung der Mietsache auf Schäden eingeräumt. Im Übrigen ist der Vermieter auch nicht zur vollständigen Rückzahlung der Kaution verpflichtet, wenn die abschließende Nebenkostenabrechnung noch nicht gestellt wurde und eine Nachzahlung wahrscheinlich erscheint. 

Wenn ein Vermieter die Kaution länger als 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbehält, sollte genau geprüft werden, ob er aus einem dieser Gründe hierzu berechtigt ist. 

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