Eine Teilungsversteigerung findet immer dann statt, wenn eine Gemeinschaft, von der jeder zu Teilen Eigentümer eines Grundstückes oder einer Immobilie ist, aufgelöst werden soll.
Im Rahmen der Teilungsversteigerung wird das Grundstück oder die Immobilie dann verkauft. Der Ertrag dieses Verkaufs wird entsprechend der Anteile an dem Grundstück oder der Immobilie ausgezahlt. Das zuvor unteilbare Vermögen wird in ein teilbares Vermögen, nämlich Geld umgewandelt.
Die Teilungsversteigerung ist daher ein Weg, um Alleineigentümer zu werden oder den Wert des Miteigentumsanteils ausgezahlt zu bekommen.
Eine Teilungsversteigerung muss bei Gericht beantragt werden. Jeder Beteiligte der Gemeinschaft kann eine solche Teilungsversteigerung beantragen. Auf Antrag eines Beteiligten kann das Verfahren der Teilungsversteigerung für bis zu 6 Monate eingestellt werden. Über diese vorübergehende Einstellung entscheidet das Gericht.
In der Praxis kommt es häufig im Rahmen von Erbengemeinschaften, bei denen sich die neuen Eigentümer nicht über die Besitzverteilung einigen können oder nach Trennungen oder Scheidungen von Eheleuten zu Teilungsversteigerungen.
Sinnvoller wäre oft eine Auflösung oder Auseinandersetzung ohne das Verfahren der Teilungsversteigerung. Kann jedoch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, ist die Teilungsversteigerung probates Mittel.