Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Diese beiden Schadensarten werden jedoch unterschiedlich behandelt.
Ein immaterieller Schaden ist ein Schaden, der kein Vermögensschaden ist. Der Schaden muss also beispielsweise den Körper, die Freiheit oder die Ehre betreffen. Für Immaterielle Schäden ist nur dann Schadensersatz in Geld zu leisten, wenn dies im Gesetz steht. Der wichtigste Anwendungsfall in der Praxis ist die Zahlung von Schmerzensgeld.
Bei materiellen Schäden handelt es sich um Vermögensschäden. Schadensersatzansprüche wegen materiellen Schäden können sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben. Eine Schadensersatzpflicht besteht in der Regel, wenn jemand eine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Pflicht verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.
Ziel einer Zahlung von Schadensersatz soll sein, den Zustand wiederherzustellen, der ohne Eintritt des Schadens bestehen würde. Demnach bemisst sich auch die Höhe des Schadensersatzes danach, wie dieser Zustand wiederhergestellt werden kann. In der Praxis kann dies besonders bei immateriellen Schäden Schwierigkeiten bereiten, da ein Schaden der nicht Vermögensschaden ist in Geld „aufgerechnet“ werden muss.