Ein Vertrag ist die Einigung zweier oder mehr Parteien über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Es gibt verschieden Vertragsarten, die teilweise gesetzlich geregelt sind:
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Leihvertrag
- Darlehensvertrag
- Schenkungsvertrag
- Pachtvertrag
Um einen Vertrag schließen zu können, müssen die Parteien im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig sein. Geschäftsfähig bedeutet, dass sie selbstständig wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen können. Kleine Kinder oder geistig kranke Menschen sind beispielsweise nicht geschäftsfähig und können daher auch keine Verträge schließen.
Verträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, geschlossen werden. Im täglichen Leben werden zahlreiche Verträge geschlossen, ohne dass wir uns dessen bewusst sind.
Es gibt auch Verträge, die Elemente verschiedener Vertragsarten enthalten, sogenannte gemischte Verträge. Beispielsweise ein Beherbergungsvertrag ist in der Hauptsache ein Mietvertrag über das Zimmer. Der Vertrag kann aber auch beispielsweise dienstvertragliche Elemente enthalten, wenn der Zimmerservice geregelt wird.
Außerdem gibt es sogenannte atypische Verträge bzw. Verträge eigener Art, die keiner gesetzlich festgelegten Vertragsart eindeutig entsprechen. Aufgrund der Vertragsfreiheit ist dies unproblematisch. Es gibt allgemeine gesetzliche Regelungen über Verträge, die auch auf diese Verträge Anwendung finden.