Beim Unternehmenskauf handelt es sich grundsätzlich um einen Kaufvertrag. Es wird bei Unternehmenskaufverträgen zwischen Share Deals und Asset Deals unterschieden.
Findet ein Unternehmenskauf in Form eines Asset Deals statt, wird das Unternehmen an sich inklusive aller Vermögensgegenstände verkauft. Beim Asset Deal können sich insbesondere dadurch Probleme ergeben, dass ein Käufer nicht automatisch in Verträge und für Verbindlichkeiten des Verkäufers eintritt.
Findet ein Unternehmenskauf in Form eines Share Deals statt, wird nicht das Unternehmen an sich verkauft, sondern die Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen trägt. Verträge bleiben ohne Probleme erhalten, da die Gesellschaft an sich weiterhin Vertragspartnerin bleibt.