Durch Gesellschafterbeschlüsse werden im Rahmen von Gesellschafterversammlungen Entscheidungen für das Unternehmen getroffen. Solche Gesellschafterversammlungen finden bei Personen- und Kapitalgesellschaften statt. In der Regel legt die Gesellschafterversammlung die Leitlinien des Unternehmens fest, erteilt Weisungen an die Geschäftsführung und überwacht diese.
Für manche Gesellschaftsformen finden sich konkrete gesetzliche Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen und Gesellschafterversammlungen. Meist wird der Ablauf einer Gesellschafterversammlung und das Zustandekommen von Gesellschafterbeschlüssen auch im Gesellschaftsvertrag geregelt und ausgestaltet.
Besondere Relevanz haben die Regelungen zum Gesellschafterbeschluss in der Praxis, wenn sich die Gesellschafter nicht einig sind und es zum Streit kommt.
Gesellschafterbeschlüsse sind der gerichtlichen Kontrolle grundsätzlich zugänglich und können so auf Fehler geprüft werden.