Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt das Recht der Kaufleute. Im Handelsrecht wird den besonderen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs wie zum Beispiel Handelsbräuchen Rechnung getragen. Außerdem ermöglicht es den Kaufleuten flexibler und schneller Geschäfte abzuschließen und auszuführen.

 

Das Handelsrecht findet Anwendung für Kaufleute. Nach dem HGB ist ein Kaufmann eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Das Handelsrecht regelt die besonderen Rechte und Pflichten, die ein Kaufmann bei seinen Handelsgeschäften treffen. Außerdem wird alles rund um das Handelsregister sowie die Handelsbücher und die Buchführungspflicht geregelt.

 

Im Handelsrecht finden sich außerdem Regelungen zu verschiedenen Gesellschaftsformen. Das Handelsrecht überschneidet sich daher mit dem Gesellschaftsrecht.

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