Bei der Gesellschaftsgründung sind je nach Gesellschaftsform unterschiedliche Schritte zu beachten. Vor der Gründung einer Gesellschaft muss die Gesellschaftsform gewählt werden, Businessplan und Finanzierung geregelt sowie der Firmenname rechtlich überprüft sein. Dann steht der Gesellschaftsgründung nichts mehr im Weg.
Beispiel: GmbH, UG mit beschränkter Haftung & KG
Bei der Gründung einer GmbH wird genauso wie bei einer UG mit beschränkter Haftung oder einer KG die Gesellschaft unter ihrer Firma in das Handelsregister eingetragen. Zuvor wird der Gesellschaftsvertrag bei der GmbH und der UG mit beschränkter Haftung zwingend notariell beurkundet. Bei der Gründung einer KG ist die notarielle Beurkundung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Beurkundung ist die Eröffnung eines Firmenkontos erforderlich. Auf dieses Konto muss dann das Stammkapital eingezahlt werden. Für eine GmbH ist grundsätzlich ein Stammkapital von 25.000€ erforderlich. Die Gründung ist aber auch mit einem Stammkapital von 12.500€ möglich. Bei der UG mit beschränkter Haftung ist die Gründung grundsätzlich schon mit einem Stammkapital von einem Euro möglich. Bei der KG ist eine Mindesteinlage nicht erforderlich. Der Kommanditist leistet daher eine Einlage in der Höhe, die mit dem Komplementär vereinbart wurde. Da der Komplementär mit seinem Privatvermögen haftet, ist keine Einlage erforderlich. Nachdem die Eintragung beim Handelsregister erfolgt ist, gilt die Gesellschaft als gegründet. Danach ist noch die Gewerbe- und Steueranmeldung notwendig.