Speditionen sind durch Speditionsvertrag zur Versendung eines Gutes verpflichtet und erhalten vom Versender eine entsprechend vereinbarte Vergütung. Für Speditionen bzw. Speditionsgeschäfte gelten besondere handelsrechtliche Vorschriften.
Aufgrund der Internationalisierung der Märkte bedienen sich nahezu alle Unternehmen einer Spedition für den Versand. Der Spediteur ist für die Organisation der Versendung verantwortlich. Den tatsächlichen Transport der Waren wird durch den sogenannten Frachtführer ausgeführt.
Die Organisation der Versendung umfasst:
- Die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges
- Die Auswahl der ausführenden Unternehmen
- Den Abschluss der erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge
- Die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmen
- Die Sicherung von Schadensersatzansprüchen des Versenders
Eine Spedition schließt daher eine Vielzahl an nationalen und internationalen Verträgen.