Das Gesellschaftsrecht umfasst vor allem Regelungen rund um Unternehmen. Dazu gehören sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften.
Geregelt wird durch das Gesellschaftsrecht insbesondere die Rechtsstellung der Gesellschaften, die Voraussetzungen für die Entstehung der Gesellschaften, die Organisation und die Haftung der Gesellschaften.
Das Gesellschaftsrecht bietet Unternehmern eine Vielzahl von Gestaltungsrechten, beginnend bei der Wahl der Gesellschaftsform.
Aber nicht nur im Bereich der Gründung einer Gesellschaft ist das Gesellschaftsrecht maßgeblich. Das Gesellschaftsrecht findet auch Anwendung bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, bei Gesellschafterversammlungen, Umstrukturierungen oder Unternehmenskäufen.