Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurden und von einer Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Vertragsschluss gestellt werden. Die AGB sind daher von Individualvereinbarungen bei einem Vertragsschluss zu unterschieden.
AGB dienen der Vereinfachung und Standardisierung von Verträgen, die häufig verwendet werden. Es gibt keine Verpflichtung zur Verwendung von AGB. Werden keine AGB in den Vertrag einbezogen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Durch die Verwendung von AGB können sich jedoch gerade aus Unternehmenssicht einige Vorteile ergeben. Dazu gehören insbesondere die Standardisierung und Vereinheitlichung von Verträgen.
Durch AGB können unterschiedliche Bereiche geregelt werden, wie zB.
- der Ablauf des Vertragsabschlusses
- die Zahlungsmodalitäten
- die Lieferung/Lieferverzug
- die Erfüllungsvoraussetzungen
- die Mängelgewährleistung
- die Haftung & Haftungsbeschränkungen
- die Beweisfragen
- die Vertragsstrafen
- die Sicherungsmittel des Verwenders
- die Gerichtstandsvereinbarungen
Verwendet ein Unternehmer AGB gegenüber einem Verbraucher, also wenn ein Verbrauchervertrag vorliegt, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Der Verbraucher muss beim Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und die Möglichkeit bieten, dass der Verbraucher die AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen kann. Außerdem müssen die AGB verständlich formuliert und transparent sein. All dies dient dem Schutz des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer.