Im Rahmen der Nachfolgereglung wird die Erbfolge bestimmt. Es besteht die Möglichkeit die Nachfolgeregelung dem Gesetz zu überlassen. Dann findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Eine andere Möglichkeit stellt die Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag, also durch eine Verfügung von Todes wegen, dar.
Insbesondere wenn Unternehmen zum Nachlass gehören, ist es ratsam sich frühzeitig Gedanken über die Nachfolgeregelung zu machen und somit die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass nach Eintritt des Erbfalls auch das Unternehmen nicht überlebt. Es gibt unterschiedliche Varianten der unternehmerischen Nachfolgeregelung. So können Nachfolgeregelungen beispielsweise auch im Gesellschaftsvertrag getroffen werden.
Welches die richtige ist, kann nur für den Einzelfall und anhand der Wünsche und Vorstellungen des Unternehmers bestimmt werden.