Handelsvertreter

Laut Gesetz ist ein Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig bedeutet dabei, dass er im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

 

Es gibt also zwei Arten von Handelsvertretern: Den Vermittlungsvertreter und den Abschlussvertreter.

 

Der Handelsvertreter ist verpflichtet stets im Interesse des Unternehmers zu handeln und diesen unverzüglich über den Abschluss oder die Vermittlung eines Geschäfts zu unterrichten. Der Unternehmer wiederum hat den Handelsvertreter unverzüglich über die Annahme oder den Abschluss der vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfte zu unterrichten.

 

Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter außerdem alle erforderlichen Unterlagen zur Ausübung seiner Tätigkeit auszuhändigen.  Für alle abgeschlossenen Geschäfte hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf Provision.

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