Transportrecht

Das Transportrecht ist Teil des Handelsrechts und umfasst alle Regelungen in Bezug auf den Transport von Gütern. Aufgrund der internationalen Märkte hat das Transportrecht in der Praxis eine ganz besondere Bedeutung.

 

An einem Transport sind in der Regel beteiligt:

  • Der Frachtführer: Er übernimmt den Transport an sich.
  • Der Spediteur: Er ist für die Organisation des Transports verantwortlich.
  • Der Lagerhalter: Er ist für die Aufbewahrung und Zwischenlagerung der Güter zuständig.
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Zum Transportrecht gehören daher auch die Regelungen über Frachtgeschäfte, Speditionsgeschäfte oder Lagergeschäfte.

 

Maßgeblich ist im Transportrecht außerdem, ob der Transport zu Land, in der Luft oder zur See erfolgt und welche Beförderungsmittel verwendet werden. Häufig handelt es sich um einen sogenannten kombinierten Transport, bei dem verschiedene Transportwege und Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

 

Die komplexe Rechtslage kann daher schnell zu Rechtsproblemen und Unklarheiten führen.

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