Der Gesellschaftsvertrag wird bei Gründung einer Gesellschaft geschlossen und regelt die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft.
Das zentrale Element des Gesellschaftsvertrages ist der Zweck der Gesellschaft. Er definiert, was die Gesellschafter mit der Gesellschaft erreichen möchten. Entsprechend dem GmbHG ist jeder Zweck, der nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt ein zulässiger Gesellschaftszweck.
Außerdem werden in der Regel noch folgende Bereiche geregelt:
- Innen- und Außenverhältnis der Gesellschafter
- Sitz der Gesellschaft
- Einlagen
- Geschäftsführung
- Vertretung
- Gewinn- und Verlustbeteiligungen
- Stimmrechten
- Auflösung
- Nachfolge