Stiftungsrecht

Stiftungen sind juristische Personen mit einem bestimmten, festgelegten Zweck. Diesen festgelegten Zweck verfolgen die Stiftungen mit Hilfe des zu diesem Zweck gewidmeten Vermögens. Eine Stiftung verfolgt ihren Zweck dauerhaft.

 

Im Stiftungsrecht wird nicht nur die Entstehung einer Stiftung, sondern auch die Verfassung einer Stiftung geregelt.

 

Eine Stiftung kann entweder durch ein Stiftungsgeschäft zu Lebzeiten oder eine Verfügung von Todeswegen, also zum Beispiel durch ein Testament, errichtet werden. Außerdem ist eine staatliche Anerkennung der Stiftung erforderlich.

 

Für Stiftungen gibt es kein Register, wie zum Beispiel das Handelsregister für Unternehmen. Allerdings gibt es Stiftungsverzeichnisse, die jedoch keinen vergleichen Wert haben.

 

Da es im Stiftungsrecht je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zu beachten gilt, kann es hier zu Unsicherheiten in Bezug auf die Rechtslage kommen.

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