Der Dienstleistungssektor wird ein immer wichtigerer Teil unserer Wirtschaft wächst zunehmend. Daher nehmen auch die Dienstleistungsverträge zu. Typische Dienstleistungsverträge sind beispielsweise Behandlungsverträge, Mandatsverträge mit Rechtsanwälten, Unterrichtsverträge, Mobilfunkverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern oder auch mit Geschäftsführern.
Der Dienstleistungsvertrag ist ein Vertrag, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat, die der Dienstleister zugunsten seines Vertragspartners erbringt. Der Vertrag regelt die Dienstleistung selbst, die geltenden Rahmenbedingungen sowie die Bezahlung.
Maßgeblich für die Qualifizierung eines Vertrages als Dienstleistungsvertrag ist, dass kein Erfolg, sondern nur die Leistung an sich geschuldet ist. So schuldet ein Arzt nicht, dass der Patient gesund wird, sondern ausschließlich eine fachgerechte Heilbehandlung.